TRAUERCHAT
Trauerhilfe Live-Chat

Kai Sender
Sozialarbeiter
Bremen
Montags von 10:00-11:00 Uhr Dienstags von 20:00-22:00 Uhr Donnerstags von 16:00-17:30 Uhr zum Livechat »
ANZEIGE AUFGEBEN

Anzeige aufgeben

Schalten Sie Ihre Anzeige in der Zeitung

Sie möchten eine Traueranzeige aufgeben?
Hier finden Sie unsere Telefonnummer, Fax und E-Mail-Adresse, sowie den Anzeigenschluss für die Gelnhäuser Neue Zeitung und den Mittelhessen-Bote.

Traueranzeige aufgeben

Die Patientenverfügung

Buddhistische Trauersprüche
© Alexander Stein / dpa

Das Recht auf Selbstbestimmung hat einen hohen Stellenwert, der auch im Krankheitsfall nicht an Wichtigkeit verliert. Ihr aktueller und ganz persönlicher Wille als Patient hat immer Vorrang vor dem eines gesetzlichen Vertreters, beispielsweise einem Betreuer oder Bevollmächtigten, und auch vor der Meinung des Arztes. Wenn Sie also durch Krankheit aktuell nicht mehr in der Lage sind, sich zu äußern, dann kommt es entscheidend auf den in Ihrer Patientenverfügung verfassten Willen an.

Der Gesetzgeber hat die Patientenverfügung eingeführt, um das Recht des Menschen auf Selbstbestimmung auch dann zu bewahren, wenn der Mensch aktuell nicht mehr in der Lage ist, sich dazu verständlich zu äußern. Daher kann er im Vorhinein seinen Willen bezüglich bestimmter Situationen festlegen, der dann für Ärzte und Angehörige verbindlich ist.

Inhalt einer Patientenverfügung

Der Inhalt entscheidet darüber, ob und in welchem Umfang Sie medizinische Maßnahmen wie Heilbehandlungen und ärztliche Heileingriffe zulassen, die der Verlängerung Ihres Lebens dienen. Und das gilt für jeden Lebensabschnitt, denn eine Patientenverfügung dokumentiert Ihr persönliches Recht auf Selbstbestimmung und ist, wie alle Vorsorgemaßnahmen, nicht allein eine Frage des Älterwerdens. Denn durch eine Krankheit oder einen Unfall kann auch ein junger Mensch in eine Lage geraten, in der eine Patientenverfügung sinnvoll und notwendig ist.

Auf diese formalen und inhaltlichen Anforderungen sollten Sie achten

Sie sollten eine Patientenverfügung immer schriftlich verfassen. Grundsätzlich ist davon abzuraten, eine pauschal formulierte Patientenverfügung aus dem Internet herunter zu laden. Dasselbe gilt für allgemeingültige formal juristische Texte, die Ihnen beispielsweise bei einem Notar vorgelegt werden können und die für alle Kunden mit gleichem Inhalt abgefasst sind. Verlässlichere Quellen sind:

  • Die Justizministerien des Bundes und der Länder
  • Die Ärztekammern des Bundes und der Länder
  • Die Beratung durch kirchliche Vertreter und soziale Einrichtungen.

Die Informationen des Bundesjustizministeriums zur Patientenverfügung, inklusiver der möglichen Textbausteine, finden Sie auch in unserem Downloadbereich. Eine Patientenverfügung ist nicht irgendeine Verfügung, sondern Ihr höchstpersönlicher und individueller Wille. Der Inhalt einer Patientenverfügung bezieht sich immer auf zukünftige Ereignisse, die meist nicht einmal unmittelbar bevorstehen. Sie gilt für den Fall, dass Sie als Patient nicht mehr einwilligungs- und entscheidungsfähig sind. Das entscheidende Kriterium der Verfügung ist die Benennung konkreter Fallbeispiele.

Halten Sie Ihre Patientenverfügung so konkret wie möglich

Das setzt voraus, dass Sie in Ihrer Patientenverfügung spezielle medizinische Situationen einzeln und konkret auflisten und die für Sie daraus resultierenden Konsequenzen detailliert benennen. Wichtige Themen sind vor allem lebensverlängernde Maßnahmen wie die Ernährung über eine Magensonde oder die künstliche Beatmung. Auch die Frage, ob Sie nach Ihrem Tod Organe spenden möchten oder nicht, können Sie hier klären. Holen Sie deshalb unbedingt fachlichen Rat bei Medizinern, Juristen, kirchlichen Vertretern und Beratungsstellen ein!